Das WOLF-Zentrum unterstützt die Bemühungen des BVL die schulrechtlichen Regelungen bzgl. Dyskalkulie bundesweit zu vereinheitlichen und schulrechtliche Regelungen für einen Nachteilsausgleich bis zum Bildungsabschluss zu verankern.
In lediglich sieben Bundesländern gibt es, zum heutigen Zeitpunkt, überhaupt einen Nachteilsausgleich für Kinder mit einer Dyskalkulie. In allen diesen Bundesländern endet diese Regelung nach der Grundschulzeit. Auch in Hessen endet jegliche Anerkennung der Dyskalkulie mit dem Eintritt in die weiterführende Schule. Dies führt auch dazu, dass über die Grundschulzeit hinaus, keine Fördermaßnahmen an den Schulen eingeleitet werden.
Daher rufen wir alle unsere Kunden dazu auf, die folgende Petition mit Ihrem Namen zu unterstützen:
Nähere Informationen zur Petition sind hier zu finden: