Wissenschaftsorientiertes Lernförderzentrum

Die Kosten einer Lerntherapie können bei Erfüllung der Voraussetzung über den §35a vom zuständigen Jugendamt übernommen werden. Andernfalls müssen sie privat getragen werden. Es gibt keine Möglichkeit der Kostenübernahme über die Krankenverischerung, auch nicht über die PKV.
Ist einer dieser Termine bei Ihrem Kind grundsätzlich möglich, vereinbaren wir zeitnah einen Termin mit Ihnen zu einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch. Bei diesem Gespräch stellen wir Ihnen unser Konzept vor, erklären ausführlich Organisatorisches und Vertragliches und machen eine umfassende Anamnese Ihres Kindes.
Sobald ein passender Termin für Sie verfügbar ist, melden wir uns bei Ihnen und laden Sie zu einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch ein.